Öffentlicher Pilotbetrieb Die gezeigten Orte und Kennzahlen sind als Demo gekennzeichnet.

Verbindlicher Redaktionskodex

Augen auf.
Urteil zurück.

Ach du Schande! darf deutlich sein, aber niemals unfair. Jede Veröffentlichung muss belegbar, korrigierbar und auf Veränderung gerichtet bleiben.

01

Kein Pranger

Wir bewerten belegte Zustände und Prozesse, nicht den Wert von Menschen, Stadtteilen oder Kommunen.

02

Beleg vor Behauptung

Beobachtung, Quelle, Stellungnahme und redaktionelle Einordnung werden getrennt. Unsicherheit bleibt sichtbar.

03

Faire Stellungnahme

Betroffene Stellen erhalten konkrete Fragen und eine angemessene, dokumentierte Antwortmöglichkeit. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis.

04

Datensparsamkeit

Private Kontaktdaten, unnötige Identifikatoren und nicht freigegebene Originale bleiben geschützt.

05

Rechte vor Reichweite

Ohne geklärte Bild-, Logo- oder Urheberrechte wird ein Medium nicht veröffentlicht – auch dann nicht, wenn es Aufmerksamkeit verspricht.

06

Korrekturen sichtbar machen

Sachlich relevante Fehler werden zügig geprüft, korrigiert und bei wesentlichen Änderungen mit Datum nachvollziehbar gemacht.

07

Fortschritt begleiten

Das Ziel ist Verbesserung. Reaktionen, Planungen und nachweisbare Veränderungen erhalten denselben redaktionellen Stellenwert wie der Ausgangszustand.

Veröffentlichungssperre

Sieben Prüfungen oder keine öffentliche Akte.

  1. Ort verifiziert
  2. Fakten geprüft
  3. Quellen dokumentiert
  4. Rechte geklärt
  5. Stellungnahme bewertet
  6. Publikationstext freigegeben
  7. Schlussprüfung erfolgt

Korrekturfähig bleiben

Neue Fakten dürfen den Stand verändern.

Korrekturen, Stellungnahmen, Rechtehinweise, Beschwerden und Löschanliegen gehen privat ein. Während einer ernsthaften Prüfung kann eine Veröffentlichung vorläufig gesperrt werden.

Anliegen einreichen